Code of Conduct

Verandwortungsvolles Handeln für uns und andere

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Code of Conduct

Herausforderungen treiben uns immer zur Höchstleistung.

Unser Angebot

Als Grundlage und Einleitung für unseren Code of Conduct liegt unsere bestehende Philosophie zugrunde.

Wir, die Gebrüder Wanner GmbH sind seit 1872 ein Familienunternehmen und einer der wenigen Seilhersteller in Deutschland. Über Generationen hinweg prägen familiäre Werte, Ziele und Ansichten unseren Betrieb. Dabei stehen der Mensch und seine Sicherheit im Vordergrund.

Nicht nur unsere zahlreichen Produkte gewährleisten diese Sicherheit und Verantwortung, sondern auch unsere Handlungsweise. Mitarbeitende werden als essenzieller Bestandteil unseres Unternehmens geschätzt und Kunden sowie Lieferanten als vertraute Partner gewonnen.

Dabei spielen gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Transparenz eine wesentliche Rolle. Unsere Mitarbeitenden können durch Eigenverantwortung und freie Entscheidungsmöglichkeiten ihre Kreativität und ihre Persönlichkeit abwechslungsreich einsetzten. Somit ist es uns möglich, stetig neue Ideen und Lösungen umzusetzen und höchste Qualität auszuarbeiten.

Diese Arbeitsweise, die vielfältigen Produkte, das breitgefächerte Fachwissen und die ständige Verbundenheit zum Unternehmen, ermöglichen uns seit Jahren Erfolge zu schreiben.

Lieferkettengesetz

„Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt.
Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, Unternehmen und auch die Konsumierenden.*

Dieses Gesetz gilt vorerst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitende und ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitende im Inland. Somit sind wir als Firma Gebrüder Wanner GmbH nicht vom Lieferkettengesetz betroffen jedoch verpflichten wir uns zur Einhaltung von ethischem Geschäftsverhalten, welches in den folgenden Punkten näher erläutert wird.

* Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Qualitätspolitik der Gebrüder Wanner GmbH

„Wir, die Gebrüder Wanner GmbH nützen die Erfahrungen unserer über 150 Jahre währenden Tradition, um unsere Produkte nach neusten Qualitäts- und Sicherheitskriterien für unsere Kunden zu gewährleisten. Unsere Kernkompetenzen teilen sich in die Bereiche Konfektion, Konstruktion Herstellung und Dienstleistung im Bereich der Seil- und Hebetechnik.“

Um unsere Mission nachhaltig zu verwirklichen, implementierten wir ein, unter steter Verbesserung stehendes Qualitätsmanagementsystem gemäß der internationalen Norm DIN EN ISO 9001. Wie in unserem Leitsatz betont, hat die Sicherheit der Menschen, welche mit unseren Produkten arbeiten, oberste Priorität.

Unser Fokus liegt auf Kundenorientierung, dessen Ziel es ist, als fairer, nutzenbringender Partner anerkannt zu werden. Hierzu bieten wir mit unserem branchenspezifischen aktuellen Fachwissen, welches innovative und kreative Ideen einschließt, eine sehr hohe Fertigungstiefe, um diese Anforderungen umsetzen zu können. Wir streben nach Alleinstellungsmerkmalen in unserer Branche, welche wir durch wettbewerbsfähige Preise, angemessene Lieferzeiten und einem transparenten, verlässlichen Kontakt zur langfristigen Kundenbindung unterstützend bieten.

Unsere Verhaltensgrundsätze

Als Familienunternehmen pflegen wir zu unseren Geschäftspartnern langfristige, vertrauensvolle, integre und enge Beziehungen, welche von gegenseitigem Vertrauen und Fairness geprägt sind. Ferner bestechen wir nicht und lassen uns nicht bestechen. Wir vermeiden es, uns und unsere Partner (und deren Mitarbeitende) in kompromittierende Situationen zu bringen.

Als Leitbild gilt der Begriff des ehrbaren Kaufmanns, welcher nicht nur die gesetzlichen Vorgaben, sondern darüber hinaus auch eine moralisch und ethisch verantwortungsvolle Geschäftspraxis verfolgt.
Der Begriff des „ehrbaren Kaufmanns“ ist eng mit der deutschen Wirtschaftsgeschichte verbunden und geht zurück auf die Zeit der Hanse im Mittelalter. In dieser Zeit war es üblich, dass Kaufleute in ihren Geschäftsbeziehungen eine besondere Verantwortung übernahmen und sich an hohen moralischen Standards orientierten. Sie handelten nicht nur im eigenen Interesse, sondern auch im Interesse ihrer Kunden, Geschäftspartner und der Gesellschaft als Ganzes.

Durch ihre Tätigkeit trugen sie zur Stärkung des Ansehens der Kaufmannschaft bei und wurden als Vorbilder für andere Unternehmer betrachtet.
Im Sinne des Nachhaltigkeitsdreiecks ist daher nicht nur die ökonomische Nachhaltigkeit anzustreben, sondern es sind auch soziale und ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Verstöße gegen diese Grundsätze, direkt oder indirekt, können Auswirkungen auf die Firma Gebrüder Wanner GmbH (im folgenden Gebrüder Wanner) haben (Reputationsschäden, gesetzliche Konsequenzen, Lieferausfälle).

Die Verhaltensrichtlinie ersetzt nicht die bestehenden oder künftige Richtlinien und/oder Prozesse. Es ist den einzelnen Gesellschaften freigestellt, lokal strengere oder detailliertere Regelungen zu erlassen.

Unser Verständnis der Nachhaltigkeit

Code of Conduct Nachhaltigkeit

Carl von Carlowitz war ein deutscher Forstbeamter und Wissenschaftler, der im 18. Jahrhundert lebte. Er prägte den Begriff der Nachhaltigkeit, indem er ihn in seinen Schriften über die nachhaltige Waldwirtschaft verwendete. Für ihn bedeutete Nachhaltigkeit, dass die Bewirtschaftung von Waldflächen so gestaltet werden sollte, dass sie langfristig genutzt werden können, ohne dass dabei die natürlichen Ressourcen erschöpft werden.

Konkret bedeutete das für Carlowitz, dass nur so viele Bäume gefällt werden sollten, wie auch wieder nachwachsen können. Er betonte dabei, dass nicht nur der Nutzen des Waldes für die Menschen berücksichtigt werden müsse, sondern auch die Bedürfnisse anderer Lebewesen, die im Wald leben. Durch diese nachhaltige Bewirtschaftung sollte die Funktion des Waldes als Lebensraum, Klimaschutz und Rohstofflieferant erhalten bleiben. Carlowitz‘ Konzept der Nachhaltigkeit hatte zu seiner Zeit vor allem Bedeutung für die Forstwirtschaft, wurde aber später auf andere Bereiche wie Landwirtschaft, Fischerei und Industrie übertragen.

Nachhaltigkeit bedeutet, dass wir die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.
Heute wird der Begriff der Nachhaltigkeit oft im Zusammenhang mit ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Aspekten verwendet und beschreibt eine Lebensweise und Wirtschaftsweise, die auf langfristige ökologische, soziale und wirtschaftliche Stabilität und Gerechtigkeit ausgerichtet ist.

Ein wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit ist der Umweltschutz. Wir müssen uns bewusst sein, dass unser Handeln Auswirkungen auf die Umwelt hat und dass wir nur begrenzte Ressourcen zu Verfügung haben. Es ist daher notwendig, ressourcenschonende und umweltfreundliche Technologien zu entwickeln und zu nutzen, um die Umweltbelastung zu reduzieren und eine nachhaltige Zukunft zu sichern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Nachhaltigkeit ist die soziale Gerechtigkeit. Eine nachhaltige Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, dass sie allen Menschen gleiche Chancen und Möglichkeiten bietet und niemanden ausschließt oder benachteiligt. Dies bedeutet auch, dass die Bedürfnisse von Minderheiten und benachteiligten Gruppen berücksichtigt werden müssen.

Schließlich spielt auch die wirtschaftliche Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Eine nachhaltige Wirtschaftsweise berücksichtigt nicht nur kurzfristige Gewinne, sondern auch langfristige Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesellschaft. Unternehmen und Organisationen sollten sich deshalb an ökologischen und sozialen Standards orientieren und sich um eine langfristige wirtschaftliche Stabilität bemühen.

Soziale Nachhaltigkeit

Konfliktmaterialien

Die Geschäftspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften über Konflikt-mineralien zu beachten. Sollten Produkte, die von den Geschäfts-partnern hergestellt und/oder geliefert werden Zinn, Tantal, Wolfram oder deren Erze oder Gold enthalten, so ist dies Gebrüder Wanner umgehend und unaufgefordert anzuzeigen.

Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit

Die Geschäftspartner verpflichten sich, keine Form von Zwangs oder Kinderarbeit zu praktizieren. Die Geschäftspartner sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO Konventionen zum Mindest-alter für die Beschäftigung von Kindern zu halten.

Demnach soll das Alter nicht geringer sein als das Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet und in jedem Fall nicht unter 15 Jahre. Wenn Kinder bei der Arbeit angetroffen werden, hat der Zulieferer die Maßnahmen zu dokumentieren, die zu ergreifen sind, um Abhilfe zu schaffen und den Kindern den Besuch einer Schule zu ermöglichen. Die Rechte junger Arbeitnehmenden sind zu schützen. Beschäftigte unter 18 Jahren dürfen nicht für Arbeiten eingesetzt werden, die schädlich für die Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit von Kindern sind. Nach derzeitigem Stand wird keine Kinderarbeit nach ILO 138 und 182, sowie keine Zwangsarbeit nach ILO 29 geduldet.

Es darf keine Zwangsarbeit, Sklavenarbeit oder derart vergleichbare Arbeit eingesetzt werden. Jede Arbeit muss freiwillig sein und ohne Androhung von Strafe erfolgen. Die Beschäftigten müssen jederzeit die Arbeit oder das Beschäftigungsverhältnis beenden können. Außerdem darf keine inakzeptable Behandlung von Arbeitskräften, wie etwa psychische Härte, sexuelle und persönliche Belästigung und Erniedrigung stattfinden.

Die Beauftragung oder Nutzung von Sicherheitskräften ist zu unterlassen, wenn beim Einsatz Personen unmenschlich oder erniedrigend behandelt oder verletzt werden oder die Vereinigungsfreiheit beeinträchtigt wird.

Wahrnehmung von Arbeitnehmerrechten

Die Geschäftspartner verpflichten sich die anwendbaren Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen einzuhalten und sorgen für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten, Dritte zu schützen und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

Schließlich verpflichten sich die Geschäftspartner ihre Beschäftigte in allen Arbeitsschutzthemen angemessen zu schulen, in einer Sprache, die sie verstehen und die aktive Wahrnehmung ihrer Rechte zu garantieren sowie eine Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz durchzuführen.

Verbot von Diskriminierung und Ungleichbehandlung

Die Diskriminierung/Ungleichbehandlung von Beschäftigten in jeglicher Form ist unzulässig. Dies gilt z. B. für Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht, Rasse, nationaler, ethnischer oder sozialer Herkunft, Hautfarbe, Behinderung, Gesundheitsstatus, politischer Überzeugung, Herkunft, Weltanschauung, Religion, Alter, Schwangerschaft oder sexueller Orientierung. Die persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen werden respektiert.

Arbeitszeiten und Vergütung

Die Geschäftspartner verpflichteten sich, die jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Beschränkung von Arbeitszeiten und der Gewährung von Ruhezeiten, Ruhepausen und Urlaub einzuhalten. Weiter verpflichten sich die Geschäftspartner ihre Mitarbeitenden entsprechend der jeweils anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu entlohnen und ihnen gleiches Entgelt für gleichwertige Arbeit zu garantieren (§1 Mindestlohngesetz).

Das Entgelt für reguläre Arbeitsstunden und Überstunden muss dem nationalen gesetzlichen Mindestlohn oder den branchenüblichen Mindeststandards entsprechen, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Den Beschäftigten sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen zu gewähren. Lohnabzüge als Strafmaßnahmen sind nicht zulässig.
Der Zulieferer hat sicherzustellen, dass die Beschäftigten klare, detaillierte und regelmäßige schriftliche Informationen über die Zusammensetzung ihres Entgelts erhalten. Die Arbeitszeiten müssen den geltenden Gesetzen oder den Branchenstandards entsprechen, so dass eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeiten, Arbeitspausen sowie regelmäßiger bezahlter Erholungsurlaub gewährleistet ist.

Ökologische Nachhaltigkeit

Die Geschäftspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards einzuhalten. Soweit Umweltgesetze, Umweltregularien und Umweltstandards Melde- oder sonstigen Mitwirkungspflichten von Geschäftspartnern enthalten, werden die Geschäftspartner, diesen Melde- oder sonstigen Mitwirkungspflichten aus eigener Initiative, vollständig und innerhalb vorgeschriebenen Fristen nachkommen. Auch bei Fehlen entsprechender gesetzlicher Pflichten werden die Geschäftspartner Gebrüder Wanner auf dessen Aufforderung nach Kräften zeitnah unterstützen.

Gebrüder Wanner erwartet von seinen Lieferanten entlang der Lieferkette ein adäquates Gefahrenstoffmanagement einzurichten und kontinuierlich daran zu arbeiten, Gefahrenstoffe in den Produkten zu vermeiden und negative Umweltauswirkungen zu reduzieren.

Abwasser aus Fertigungsprozessen und sanitären Anlagen ist vor der Einleitung oder Entsorgung zu typisieren, zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. Darüber hinaus sind Maßnahmen einzuführen, um die Erzeugung von Abwasser zu reduzieren.

Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft- und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung zu typisieren, routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln. ÖKOLOGISCHE NACHHALTIGKEIT Der Zulieferer hat zudem die Aufgabe, seine Abgasreinigungssysteme zu überwachen und ist angehalten, wirtschaftliche Lösungen zu finden, um jegliche Emissionen zu minimieren.

Der Zulieferer folgt einer systematischen Herangehensweise, um Festabfall zu ermitteln, zu handhaben, zu reduzieren und verantwortungsvoll zu entsorgen oder zu recyceln. Die Verbote der Ausfuhr gefährlicher Abfälle sind zu beachten. Chemikalien oder andere Materialien, die bei ihrer Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, sind zu ermitteln und so zu handhaben, dass beim Umgang mit diesen Stoffen, der Beförderung, Lagerung, Nutzung, beim Recycling oder der Wiederverwendung und bei ihrer Entsorgung die Sicherheit gewährleistet ist.

Der Einsatz und der Verbrauch von Ressourcen während der Produktion und die Erzeugung von Abfall jeder Art, einschließlich Wasser und Energie, sind zu reduzieren bzw. soweit wie möglich zu vermeiden. Der Energieverbrauch ist zu überwachen und zu dokumentieren. Es sind wirtschaftliche Lösungen zu finden, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu minimieren.

REACH

Seit Juni 2007 ist die EU-Chemikalienverordnung (EC) 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) in Kraft. REACH betrifft alle Industriezweige und weist den Akteuren in der Lieferkette bestimmte Rollen und Pflichten zu.

Wir, die Gebrüder Wanner GmbH, bestätigen, dass uns unsere Pflichten bezüglich REACH bekannt sind. Als in der EU ansässiger Hersteller und Lieferant von Erzeugnissen zum heben – ziehen – sichern, die gemäß o.g. Verordnung Erzeugnisse darstellen, aus denen unter üblichen Verwendungsbedingungen keine Stoffe freigesetzt werden, unterliegen wir selbst keiner Pflicht zur Registrierung von Stoffen und Zubereitungen.

Wir weisen jedoch unsere Unterlieferanten auf deren eventuelle Verpflichtungen im Zusammenhang mit REACH hin, damit keine Engpässe oder Unterbrechungen in der Lieferkette auftreten können.

ROHS

Unsere Produkte sind nicht Bestandteil in Elektro- und Elektronikgeräte und sind als solche somit gemäß der Richtlinie2002/95 EG nicht nachweispflichtig. Damit ist die nationale Umsetzung durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz und der damit verbundenen Registrierung, für die Gebrüder Wanner GmbH nicht anzuwenden.

PFAS

Bei der Herstellung der Produkte, die wir selbst produzieren oder verkaufen, werden PFAS-Chemikalien weder verwendet, noch sind sie darin enthalten.

Nachhaltigkeit Impression Conde of Conduct

Ökonomische Nachhaltigkeit

LAUTERER UND FAIRER WETTBEWERB

Die Geschäftspartner verpflichten sich, sich im Wettbewerb lauter und fair zu verhalten und die jeweils anwendbaren wettbewerbsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Kartellgesetze, einzuhalten und sicher zu stellen, dass weder ihre Dienstleistungen noch ihre Waren die Schutzrechte von Gebrüder Wanner und/oder von Dritten verletzen.

Nicht toleriert werden insbesondere Preisabsprachen mit Wettbewerbern, Marktaufteilungen mit Wettbewerbern und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Preisdiskriminierung und andere Verhaltensweisen. Die Normen der fairen Geschäftstätigkeit, der fairen Werbung und des fairen Wettbewerbs sind einzuhalten. Außerdem sind die geltenden Kartellgesetze anzuwenden, welche im Umgang mit Wettbewerbern insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, verbieten. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen. Es werden keine unwahren oder bewusst irreführenden Produkt- und Leistungsbeschreibungen erstellt.

NICHTGEWÄHREN UND/ODER EMPFANG VON UNZULÄSSIGEN VORTEILEN

Die Geschäftspartner stellen sicher, dass Politikern (einschließlich derer Familienangehörigen und Verwandten), Behörden oder Behördenmitgliedern, Geschäftspartnern oder deren Mitarbeitende (einschließlich Gebrüder Wanner Mitarbeitende) oder Behördenmitgliedern weder direkt noch indirekt unzulässige Vorteile, welcher Art auch immer, verschafft werden.

Die Geschäftspartner verpflichten sich, dass ihre Mitarbeitende auch keine unzulässigen Vorteile fordern oder annehmen. Ein Vorteil ist aus Sicht von Gebrüder Wanner dann unzulässig, wenn dessen Art und Umfang dazu geeignet ist, Handlungen und Entscheidungen des Empfängers zu beeinflussen.

IMPORT & EXPORTKONTROLLE

Die Geschäftspartner verpflichten sich, alle anwendbaren Exportkontrollen, Sanktionen, Zollgesetze und Vorschriften, einschließlich der anwendbaren Handelsbeschränkungen, Embargos und andere Restriktionen für den Import und Export von Waren, Dienstleistungen und Informationen einzuhalten.

Insbesondere verpflichten sich die Geschäftspartner sicherzustellen, dass sie selbst, ihre wirtschaftlichen Berechtigten, ihre Vertretungen und andere von ihnen eingesetzten Subunternehmer nicht auf einer der geltenden Sanktionslisten als sanktioniertes Unternehmen und/oder Person aufgeführt sind. Ferner ist die Anerkennung für die Vertragsgestaltung und Abwicklung des deutschen Rechts erforderlich.

WAHRUNG VON GESCHÄFTSGEHEIMNISSEN

Die Geschäftspartner verpflichten sich, dass geschäftliche Informationen, namentlich technische, finanzielle oder wettbewerbsrelevante Informationen, stets vertraulich und im Einklang mit allfälliger Geheimhaltung und Vertraulichkeitsvereinbarungen behandelt werden.

Der Geschäftspartner hat bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit, sowie die behördlichen Vorschriften zu beachten. Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Ferner achten wir Marken, Produkte und Geschäftsgeheimnisse von Dritten.

Verbot der Geldwäsche

Als Geschäftspartner von Gebrüder Wanner stellen Sie sicher, dass die anwendbaren Gesetze und Vorschriften zur Vermeidung von Geldwäsche eingehalten werden und wenn immer möglich auf den Einsatz von Bargeld bei geschäftlichen Transaktionen verzichtet wird.

Datenschutz

Die Gebrüder Wanner GmbH hält sich konsequent an die Datenschutzbestimmungen.
Die Nutzung innovativer Informationstechnologien wirft in vielen Bereichen Fragen der informationellen Selbstbestimmung auf, die als hohes Gut angesehen werden.
Im Umgang mit den persönlichen Daten von Kundinnen und Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern wird dem Datenschutz umfassend Rechnung getragen. Hierbei werden die Fachstellen von dem Datenschutzbeauftragten der Gebrüder Wanner GmbH unterstützt.

Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder die betroffene Person damit einverstanden ist. Die Gebrüder Wanner GmbH bekennt sich zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung. Mit diesem Anspruch wird für ein einheitliches und angemessenes Datenschutzniveau gesorgt.

Vertraulichkeit

Als Geschäftspartner der Gebrüder Wanner GmbH verpflichten Sie sich, bezüglich des Schutzes privater Informationen den angemessenen Erwartungen Ihrer Auftraggeber, der Zulieferer, Kunden, Verbraucher und Arbeitnehmer gerecht zu werden. Sie verpflichten sich weiter, bei der Erfassung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Weitergabe von persönlichen Informationen die Gesetze zu Datenschutz und Informationssicherheit und die behördlichen Vorschriften zu beachten.

Beschwerdeverfahren

Als Geschäftspartner verpflichten Sie sich, erhaltene Hinweise zur Erreichbarkeit, Zuständigkeit und zur Durchführung eines Beschwerdeverfahrens in geeigneter Weise an Ihre Mitarbeitenden weiterzugeben. Voraussetzungen für das Beschwerdeverfahren sind die Sicherstellung der Zugänglichkeit für Mitarbeitende unter Wahrung der Vertraulichkeit der Identität und wirksamen Schutz vor Benachteiligungen.

Soweit kein Hinweis erfolgt, sind die Geschäftspartner selbst auf Betriebsebene für die Einrichtung eines wirksamen Beschwerdemechanismus für Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von negativen Auswirkungen betroffen sein können, zuständig. Sollte ein Verstoß gegen die Regelungen dieses Verhaltenskodex festgestellt werden, wird Ihnen dies unverzüglich schriftlich mitgeteilt damit das Verhalten innerhalb einer angemessenen Nachfrist mit diesen Regelungen in Einklang gebracht werden kann. Ist eine Abhilfe nicht in absehbarer Zeit möglich, so muss dies unverzüglich angezeigt werden und in Zusammenarbeit mit der Gebrüder Wanner GmbH ein Konzept inklusive Zeitplan zur Beendigung oder Minimierung des Verstoßes erstellt und umgesetzt werden. Währenddessen hat die Gebrüder Wanner GmbH das Recht, die Geschäftsbeziehung temporär auszusetzen. Wenn die Nachfrist fruchtlos abläuft bzw. die Umsetzung der im Konzept enthaltenen Maßnahmen nach Ablauf des Zeitplans keine Abhilfe bewirkt und kein milderes Mittel zur Verfügung steht, kann die Geschäftsbeziehung abgebrochen und alle Verträge gekündigt werden. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Nachfristsetzung, insbesondere bei vorsätzlich und als sehr schwerwiegend zu bewertenden Verstößen, bleibt ebenso wie das Recht auf Schadenersatz unberührt.

ZUSAMMENARBEIT MIT AUFSICHTSBEHÖRDEN UND ÖFFENTLICHER HAND

Eine respekt- und verantwortungsvolle Zusammenarbeit mit Regulierungs- und Aufsichtsbehörden ist für die Gebrüder Wanner GmbH von großer Bedeutung. Dies gilt sowohl für die regelmäßigen Kontakte als auch für besondere Anfragen, Prüfungen oder Untersuchungen.

Wir möchten uns bei Ihnen für Ihr Interesse an unserem Code of Conduct bedanken. Wir sind stolz darauf, diesen wichtigen Leitfaden für unser Unternehmen entwickelt zu haben und sind zuversichtlich, dass er uns mit einer Laufzeit von 5 Jahren helfen wird, unsere Werte und Verpflichtungen zu erfüllen. Wir hoffen, dass Sie den Code of Conduct als nützliche Ressource nutzen werden, um sicherzustellen, dass wir alle als ehrbare Kaufleute verantwortungsbewusst und als ethisches Mitglied unserer Gemeinschaft handeln.

 

Philipp H. Mayer
Geschäftsführender Gesellschafter

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Die Informationen zu unserem Lieferantenkodex finden Sie auch ganz handlich im PDF-Format.

Zum Nachlesen und Ausdrucken.

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