Batterieentsorgung
Wie leere Batterien richtig gehandhabt werden
Batterien und Akkus enthalten sowohl wertvolle Ressourcen als auch Schadstoffe. Gemäß § 18 Abs. 1 Batteriegesetz weist der Verkäufer darauf hin, dass der Kunde als Endverbraucher zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet ist. Das Batterieentsorgungsgesetz gilt auch für Batterien, die in Produkten eingebaut oder beigefügt sind.
Die Entsorgung von Batterien und Akkus darf nicht über den Restmüll erfolgen.
Wir weisen darauf hin, dass auch jeder Andere, der als Vertreiber Batterien an Endverbraucher abgibt, verpflichtet ist, vom Endverbraucher Batterien in der Verkaufsstelle oder in deren unmittelbarer Nähe oder im Versandlager (bei Onlinehändlern) unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen.