Die Anwendung von Arbeitsmitteln, wie etwa hochfesten Anschlagketten wird oft auf die leichte Schulter genommen, wodurch Sicherheitsrisiken in Kauf genommen werden. Dabei sind sowohl die DIN EN 818, die DIN EN 1677 und weitere nationale und internationale Vorschriften zu beachten, die die Anwendung von Ketten regeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Anschlagketten sicher Anwenden und so die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden gewährleisten können.
Die richtige Anwendung und Montage
Personen die mit hochfesten Anschlagmitteln arbeiten, müssen wissen, wie sie Anschlagketten sicher anwenden und auf was im praktischen Einsatz geachtet werden muss. Eine falsche Montage oder Handhabung von Anschlagketten kann zu materiellen und personellen Schäden mit tödlichen Verletzungen führen.
Die Montage von hochfesten Anschlagketten muss von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, die über die entsprechende Sachkenntnis verfügen. Außerdem müssen sie die speziellen Montage- und Kennzeichnungshinweise kennen und beachten. Anschlagmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dabei stehen wir Ihnen gerne zur Seite! Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Servicebereich.
- Anschlagketten dürfen ausschließlich zum Heben, Transportieren und Senken von Lasten verwendet werden.
- Anschlagketten müssen an einem trockenen Platz gelagert werden.
- Der Zusammenbau von Ketten und Bauteilen unterschiedlicher Güteklassen ist nicht zulässig. (GT 8 / ENORM 10 / Star-Alloy).
- Jede Anschlagkette muss unter Verwendung von Originalbauteilen mit dem Herstellerzeichen „H“ und Beachtung der Montagehinweise zusammengebaut werden.
- Vor dem Einsatz ist die Anschlagkette auf optisch sichtbare Beschädigungen und auf Funktionsfähigkeit zu prüfen.
- Jede Anschlagkette ist im Sinne der EG Maschinenrichtlinie 89/382 EWG, Anhang IIA mit einem Kennzeichnungsanhänger auszurüsten. Mindestangaben sind u. a. Kettenabmessung Ø, Anzahl der Kettenstränge, max. Tragfähigkeit unter Beachtung der Neigungswinkel, Kennzeichen des Herstellers, CE-Stempel und Jahr der Herstellung.
Sicherheitshinweise
- Jeder Anwender muss eine Übersicht (Kartei) über alle im Einsatz befindlichen Anschlagketten führen und laufend aktualisieren. Prüfungen, Reparaturen usw. sind einzutragen.
- Benutzen Sie immer die passende Anschlagkette für einen Hebevorgang, wobei die Tragfähigkeit (WLL), die max. horizontale Anschlagsweite und die Neigungswinkel immer im zulässigen Toleranzbereich liegen müssen. Bei asymmetrischer Belastung besondere Hinweise beachten.
- Der Aufhängering muss im Kranhaken immer frei beweglich sein.
- Belasten Sie den Haken niemals an der Hakenspitze sondern grundsätzlich im Hakengrund.
- Für große Kranhaken sind Sonderaufhängeringe auszuwählen.
- Ketten sind vor scharfen Ecken und Kanten zu schützen.
- Niemals verdrehte oder verknotete Ketten belasten.
- Die Verkürzung der Ketten erfolgt durch die integrierten Verkürzertaschen – ohne Tragkraftreduzierung .
Einsatz unter extremen Bedingungen
- Anschlagketten, die dauernd in Meerwasser oder anderen feuchten Umgebungen eingesetzt werden, müssen laufend, bzw. vor jedem Einsatz auf eventuelle Korrosionsnarben untersucht werden.
- Der direkte Einsatz in Verzinkereien ist verboten.
- Eine galvanische Verzinkung oder Beschichtung ist ohne Zustimmung des Herstellers nicht erlaubt.
- Bei Rückfragen zum Einsatz unter Extrembedingungen bitte an den Hersteller wenden.
Beurteilung von Ketten und Kettenbauteilen

Temperatureinwirkungen
Bei Anschlagketten wird die Tragfähigkeit durch Temperatureinwirkung wie folgt beeinflusst:
Temperatur des Gehänges -> Reduzierung der Tragfähigkeit
- von -40° bis 200°C -> Keine Reduzierung
- von +200° bis 300°C -> 10% Reduzierung
- von +300° bis 400°C -> 25% Reduzierung
Bei Normaltemperatur erreicht das Gehänge wieder seine volle Tragfähigkeit. Anschlagketten sollten nicht außerhalb der angegebenen Temperaturbereiche eingesetzt werden.
Prüfung und Reparaturen von Anschlagketten
- Im Gebrauch befindliche Anschlagketten sind gemäß DGUV 109-017 mindestens 1x pro Jahr durch einen Sachkundigen zu prüfen.
- Der Zeitraum verkürzt sich bei härteren Einsatzbedingungen.
- Spätestens nach 3 Jahren müssen Anschlagketten einem Rissprüfverfahren oder einer Probebelastung mit anschließender Kontrolle unterzogen werden. Die Rissprüfung ist nur von besonders ausgebildeten Personen gem. DIN EN 437 durchzuführen und zu dokumentieren.
- Ketten mit verbogenen oder beschädigten Gliedern sind auszutauschen. Ebenso verhält es sich bei deformierten Aufhängeringe, aufgebogene Haken oder sonstigen beschädigten Bauteilen.
- Die hochfesten Ketten wurden im Vergleich zum nominalen Kettendurchmesser angepasst. Die Kette ist abzulegen, wenn der durchschnittliche Kettendurchmesser, gemessen in 2 Richtungen, 10% unterhalb der Ketten-Nenndicke liegt.
- Überlastete Kettengehänge sind abzulegen.
- Prüfen Sie unbedingt auch die jeweiligen Verbindungsbolzen und -splinte auf Zustand, Abnutzung und Beschädigung.
- Es ist verboten, an hochfesten und vergüteten Anschlagmitteln Schweißungen durchzuführen.
- Verwenden Sie bei Reparaturen ausschließlich original Ersatzteile.
- Weitere Vorschriften und Bedingungen können Sie direkt bei uns erfragen
Weitere Informationen zum Thema finden Sie bei der DGUV unter: https://vorschriften.bgn-branchenwissen.de/daten/dguv/209_013/11.htm